«Kosten»
Das Venenzentrum Bodensee steht Schweizer Patienten aller Versicherungsklassen offen. Jeder Patient kann und darf sich direkt bei uns anmelden. Eine Überweisung ist nur dann notwendig, wenn das Hausarztmodell gewählt worden ist. Hier muss der Hausarzt über die Konsultation bei uns unterrichtet werden.
Bei ausländischen Patienten ist es empfehlenswert, mit der jeweiligen Kasse Kontakt aufzunehmen und die Kostenübernahme abzuklären. Einen Kostenvoranschlag stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne aus.
Ein Grossteil unserer Untersuchungen und Behandlungen wird bei uns ambulant durchgeführt. Sie werden alle zu Lasten der obligaten Grundversicherung nach TARMED verrechnet. Hierbei ist es egal, wie man versichert ist (ALLGEMEIN im Wohnkanton, ALLGEMEIN ganze Schweiz, HALBPRIVAT oder PRIVAT). Da sie bei uns nicht im kantonalem Spital, sondern im Venenzentrum Bodensee untersucht, behandelt und ggf. operiert werden, spielen diese Unterscheidungen der Krankenversicherung erst dann eine Rolle, wenn die Operation in einer Belegklinik durchgeführt wird. Dies kommt bei uns jedoch nur äussert selten vor. Unsere Rechnungen, also auch die für Operationen, werden ausnahmslos von allen Krankenkassen bezahlt, unabhängig davon, wo sie wohnen.
«Für eine ambulante Untersuchung und Behandlung ist keine Kostengutsprache notwenig»
Anders verhält es sich bei stationären Behandlungen, hier ist die Einholung einer Kostengutsprache ein Obligatorium.
Die Kosten für eine klassische Venenoperation werden vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen. Anders beim Einsatz der modernen endoluminalen Verfahren mit
Radiowelle oder Laser. Hier ist der Verschluss der Stammvene (Vena saphena magna/parva) nicht Bestandteil der obligatorischen Krankenversicherung und kann folglich nicht deren zu Lasten abgerechnet werden. Alle anderen Leistungen wie die Entfernung der Seitenäste mit der Häkelmethode (Phlebextraktion), der Unterbruch (Ligatur) der Perforansvenen sowie ggf. eine Schaumverödung) werden vollumfänglich wie bei der klassischen Venenoperation von den Krankenkassen übernommen, d.h. ein Grossteil der Operationsgesamtkosten wird nach wie vor bezahlt.
Für die Radiowellen-/ bzw. Lasersonde und alle aus dem endoluminalen Verschluss der Stammvenen in Zusammenhang stehenden Kosten erhalten Sie eine Privatrechnung. Diese können Sie nicht bei Ihrer Grundversicherung (s. oben) einreichen!
Ausnahme: Haben Sie eine halbprivate und private Spitalversicherung wird mittlerweile die gesamte Rechnung von vielen Krankenkassen übernommen (Helsana, Innova etc.)
Damit Sie sich sicher fühlen und genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, werden Sie von uns ausführlich beraten und informiert.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.